Windkraft und Naturschutz


Der wahrscheinlich beliebteste Einwand gegen die Errichtung von Windkraftanlagen heißt Naturschutz. Auch im Fall der Rottenburger Planungen werden Stimmen laut, die den Bau der Windkraftanlagen aus Naturschutzgründen ablehnen. Nun ist es so, dass es in Europa, Deutschland und Baden-Württemberg eine große Menge an Gesetzen und anderen Instrumenten gibt, die den Schutz der Natur, der Biodiversität, der Arten und der natürlichen Lebensgrundlagen gewährleisten. Ein Gesetz davon ist das Bundesnaturschutzgesetz. Gerade das Artenschutzrecht (§§ 37-55f) ist ein sehr scharfes Schwert, an dem schon viele Infrastrukturvorhaben gescheitert sind. Alles, was den darin garantierten Schutz unterwandert, ist verboten oder mit strengen Ausgleichs-, Ersatz- oder Genehmigungsauflagen verbunden. Das bedeutet: Der Bau von Windkraftanlagen, die die Natur zerstören, ist nicht erlaubt.

Um festzustellen, ob eine Windkraftanlage genehmigt werden darf, findet ein umfangreiches Genehmigungsverfahren statt, in dessen Zuge professionelle ökologische Gutachten erstellt werden. Wo möglich, werden Maßnahmen zu Verhinderung oder Verminderung der Eingriffe in die Natur festgelegt. Nur, wenn das Eintreten von naturschutzfachlichen Verbotstatbeständen mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, ist eine Windkraftanlage genehmigungsfähig. Die Planungen der Rottenburger Windkraftanlagen also jetzt schon aus „naturschutzfachlichen“ Gründen abzulehnen, ist deshalb unlogisch: Denn früher oder später wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens so oder so festgestellt, ob die Windkraftanlage dem strengen Naturschutzrecht entspricht. Eine Windkraftanlage, die dies nicht tut, darf nicht gebaut werden.

Selbstverständlich wendet sich auch die Initiative Rückenwind für Rottenburg gegen die Zerstörung von Natur. Wenn wissenschaftliche Gutachten des amtlichen Naturschutzes und von professionellen Ökolog*innen ergeben, dass der Bau der Windräder in Rottenburg Natur zerstört, sind wir dagegen (auch wenn dies unerheblich ist – sie dürfen ja dann gar nicht gebaut werden). Nur: An diesem Punkt sind wir im Moment noch gar nicht. Wer sich jetzt schon gegen die Windkraftanlagen stellt und den Naturschutz als Grund dafür anführt, verhindert, dass professionelle Gutachten überhaupt erstellt werden. Und verkennt damit, dass es sehr viele gute Gründe gibt, die Planungen zum Bau von Windkraftanlagen im Rottenburger Stadtwald voranzutreiben und zu unterstützen. Übrigens: Letzten Endes ist Klimaschutz – und damit der Bau von Windkraftanlagen – auch eine sehr effiziente Form von Naturschutz. Eine große Bedrohung für Natur und Biodiversität ist und bleibt der menschenverursachte Klimawandel. Windkraft ersetzt fossile Energieträger und reduziert damit die anthropogenen Kohlenstoffdioxid-Emissionen. Insofern leistet der Bau von Windkraftanlagen über seinen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz auch einen Beitrag zum Schutz der Natur.

Der Rotmilan ist besonders und streng geschützt nach dem Bundesnaturschutzgesetz, zudem ist er eine “nationale Verantwortungsart”. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt sicher, dass Rotmilan-Populationen nicht gefährdet werden und die Art nicht ausstirbt.
Bild: Wikipedia Commons. Lizenzhinweis: Thomas Kraft (ThKraft), Milvus milvus R(ThKraft), CC BY-SA 2.5